Wichtige Infos

Die wichtigsten Infos, zusammengefasst für dich


Die berufsbegleitende Weiterbildung (150 Std.) „ PsychoMotorik/Bewegungs- und
Entwicklungspädagogik“ für Erwachsene, die haupt- oder nebenberuflich in der Erziehungsund Bildungs-, Gesundheits- und Therapie-,Kultur- und Sozialarbeit tätig sind. Sie ist als
Weiterbildung zu verstehen, nicht als Ausbildung.


Voraussetzung Teilnahme


-Abgeschlossene Berufsausbildung
-Praxis-Erfahrung (auch nebenberuflich) in den genannten Praxisfeldern


Das Abschluss-Zertifikat

Die Zusatzqualifikation mit Zertifikat/Lizenz „PsychoMotorik/BewegungsEntwicklungsPädgogik“
gilt als erworben bei aktiver, regelmäßiger Teilnahme, eines durchgeführten, dokumentierten
sowie präsentierten Praxisprojektes mit dazugehörigem Kolloquium.


Zeitliche Planung 2025

Kompaktwoche: 10.03.2025-14.03.2025
Samstage 2025: Alle Samstage finden im Jahr 2025 (außerhalb der aller Ferien) statt, genaue
Terminierung folg in Kürze.
Samstags von 9-16 Uhr. Eine Lehr-bzw. Unterrichtsstunde umfasst 45min.
Unterrichtsorte befinden sich verteilt in Hamburg bei unsern Kooperationspartnern und werden
bei Anmeldung bekannt gegeben.


Referent*innen


Maya Kersten, Vera Hempel, Stefan Schlegel, Rupert Schoch, Martin Legge, Dragan Vasiljevic, Ivo
Hoin


Anmeldung


Institut für Erlebnispädagogik e.V.
Kursleitung Vera Hempel/Maya Kersten
Telefon: +49.4137.8138-428
E-mail: v.hempel@ifeev.com
Wir können nur eine begrenzte Zahl von Teilnehmenden annehmen.
Anmeldeschluss: 15.11.2024
Die Anmeldung wird nach schriftlicher Bestätigung gültig.


Die Gesamtkosten für 150 Stunden (Lehr- und Unterrichtsstunden) belaufen sich auf 1380€.
Zahlbar bis 03.01.2025
Ratenzahlung nach Vereinbarung möglich.


Rücktritt und Kündigung

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Kursreihe gilt nur für die gesamte Maßnahme. Ein
Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens 14 Tage vor Beginn
der Maßnahme wird eingeräumt. Die Kursgebühr wird abzüglich einer Verwaltungspauschale
von 80€ zurück erstattet, wenn ein Nachrückverfahren erfolgreich ist.
Die psychomotorische Weiterbildung ist bekannt seit 40 Jahren für die hohe Qualität und
hat deshalb schon viele pädagogische Türen im Beruf geöffnet!

Liebe Kursteilnehmer*innen,

um Missverständnisse, Unklarheiten und dadurch mögliche Störungen im Verlaufe unseres Psychomotorik-Baukastens zu vermeiden sind hier noch einmal alle Vereinbarungen für die erfolgreiche Teilnahme (Zertifikat) in unserer Kursreihe zusammengefasst:

Kontrakt

• Anwesenheit: Die Teilnahme sollte natürlich regelmäßig sein. Eine Fehlquote von 20% = 30LE =3,75 Unterrichtstage der insgesamt 152 LE soll nicht überschritten werden, sonst kann kein Zertifikat ausgehändigt werden (1 LE = 45 Min.). Das Nachholen von Kursthemen in folgenden Kursen ist grundsätzlich möglich.

• Die Teilnahme wird bei jeder Veranstaltung durch persönliche Unterschrift auf der ausliegenden Teilnehmerliste nachgewiesen. Um eine Abmeldung bei Fehlen mündlich oder per Mail wird gebeten.

• Termine: Grundsätzlich sind alle Termine, wie in der Ausschreibung aufgeführt, feststehend. Dennoch kann es in wenigen Ausnahmen zu Veränderungen kommen. Diese werden rechtzeitig mitgeteilt.

• Protokolle: Jede/r KursteilnehmerIn ist verpflichtet im Verlauf der Kursreihe mindestens 1 Protokoll anzufertigen. Diese Protokolle sollen nicht nur als Stoffsammlung dienen, sondern auch Diskussions- und Arbeitsprozesse wiedergeben. (z.B. Filmbeiträge: nicht die Filmtitel sind wichtig, sondern deren Kernaussagen u. Diskussionsbeiträge dazu) Sie sollen maschinengeschrieben und gut lesbar sein. Jedes Protokoll soll auf einem Protokollformblatt beginnen. Die Protokolle sind von den ProtokollantInnen bei der nächsten Veranstaltung (Ausnahme Kompaktwoche), d.h. in der Regel 14 Tage danach mit einer Auflage von 18 Stück mitzubringen. Wenn alle KursteilnehmerInnen einverstanden sind, kann dieses durch einen digitalen Verteiler ersetzt werden.

• Abschluß: Jede/r TeilnehmerIn schließt die Kursreihe mit einer Projektarbeit, die in Kleingruppen ausgeführt und dokumentiert werden kann, ab. Diese wird in einem Abschlusskolloquium vorgestellt und dem Veranstalter in 3-facher Ausführung ausgehändigt. Andernfalls kann zwar eine Teilnahmebescheinigung aber kein Zertifikat ausgehändigt werden. Über diese Vereinbarungen hinaus gelten alle Bedingungen der zugrunde liegenden Ausschreibung.

Vorstand und Kursleitung

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